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Hinweisgeber:innen Meldung

Unsere Grundsätze

Wir legen großen Wert darauf, dass sowohl unsere Mitarbeiter:innen als auch unsere Geschäftspartner:innen sich durch verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln auszeichnen. Es ist unabdingbar, dass Gesetze, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge gewissenhaft befolgt werden, und diese Verpflichtung ist auch in unseren internen Richtlinien klar verankert. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben streben wir eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmenskultur an, die auf Integrität und Transparenz basiert.

Hinweisgeber:innen-Meldesystem (Whistleblowing-System)

Unser Hinweisgeber:innen-Meldesystem ist eine wesentliche Komponente, um sicherzustellen, dass wir stets im Einklang mit unseren Werten handeln. Unser vorrangiges Ziel ist es, den nachhaltigen Erfolg von Commend zu gewährleisten und auszubauen, während wir gleichzeitig mögliche Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen fernhalten. Durch dieses Meldesystem schützen wir aktiv unsere Organisation.

Potenzielle Verstöße sollen frühzeitig identifiziert und untersucht werden, um ein mögliches Fehlverhalten schnellstmöglich aufklären und gegebenenfalls beheben zu können. Daher sind wir unseren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen dankbar, wenn sie uns auf mögliche Verstöße hinweisen.

Verstöße melden

Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem ermöglicht die Übermittlung von Hinweisen über Rechtsverstöße im Unternehmen in den nachstehenden Bereichen:

  • Straftaten im Bereich der Korruption und Verletzung von Amtspflichten (z.B. Bestechung, Vorteilszuwendung, Verbotene Intervention, Amtsmissbrauch)
  • Öffentliches Auftragswesen (Ausschreibungsverfahren)
  • Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Öffentliche Gesundheit
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Verkehrssicherheit
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Finanzdienstleistungen, Finanzmärkte und Versicherungen
  • Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
  • Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV (Betrugsbekämpfung)
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften iSd Art 26 AEUV
  • Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht (Kartellrecht, Beihilferecht)
  • Verstöße gegen Körperschaftssteuervorschriften

Von unseren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen erwarten wir verantwortungsbewusstes und zuverlässiges Handeln. Gesetzliche Bestimmungen, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. Wenn Sie beispielsweise korruptes Verhalten, Verstöße gegen den Verbraucherschutz oder die öffentliche Gesundheit sowie Anliegen zur Produktsicherheit und -konformität feststellen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, dies über unser Hinweisgeber:innen-Meldesystem zu melden und teilen Sie uns Ihre Informationen mit.

Um Meldungen nachgehen zu können, benötigen wir spezifische Informationen zu konkreten Sachverhalten. Die Hinweise sollen daher möglichst überprüfbar und stichhaltig sein. Durch möglichst präzise und detaillierte Angaben tragen Sie zu einer raschen und effizienten Überprüfung und Bearbeitung Ihrer Meldung bei.

 

Sofern Sie Kenntnis oder einen begründeten Verdacht hinsichtlich eines Rechtsverstoßes in einem der oben genannten Bereiche haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Meldung über unser Hinweisgeber:innen-Meldesystem zu erstatten.

Sie können dabei wählen, ob Sie eine Meldung unter Offenlegung Ihrer Identität bzw. Ihrer Kontaktdaten, oder aber gänzlich anonym erstatten möchten. Ihre Identität und die von Ihnen gemachten Angaben werden jedenfalls streng vertraulich behandelt.

Um eine Meldung zu erstatten, füllen Sie bitte das unter https://forms.office.com/e/x0RrQHRqJP zugängliche Meldeformular aus und beschreiben Sie darin den Vorfall möglichst detailliert und präzise. Wenn Sie Ihre Meldung anonym erstatten möchten, vermeiden Sie bitte Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen könnten.

Der Meldeprozess umfasst nur wenige Schritte bzw. Fragen. Zu den folgenden fünf Punkten sind verpflichtend Angaben zu machen:

  • 1. Feld: Bitte geben Sie Ihre Beziehung zum Unternehmen an. Sie können Meldungen als Mitarbeiter:in, Auszubildende, Bewerber:in oder Praktikant:in, Lieferant:in oder Dienstleister:in, Kundin oder Kunde (Partner) oder unter „Sonstiges“ erfassen.
  • 2. Feld: Bitte machen Sie Angaben zum Schwerpunkt bzw. zum Thema Ihrer Meldung.
  • 3. Feld: Bitte geben Sie an, wann sich der Vorfall ereignet hat oder seit wann er besteht.
  • 4. Feld: Formulieren Sie bitte den Hinweis in eigenen Worten und so detailliert wie möglich, damit dieser umgehend überprüft und dem Vorfall nachgegangen und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können.
  • 8. Feld: Wählen Sie bitte aus, ob und wen Sie bereits über den Vorfall informiert haben.

Die übrigen Felder können und sollen nach Möglichkeit genutzt werden, um nähere Angaben zu möglichen Schäden und beteiligten Personen, Unternehmen und Parteien zu machen.

In den letzten beiden Punkten werden Sie gefragt, ob Sie Ihren Namen und/oder Kontaktdaten angeben möchten oder ob Sie Ihre Meldung lieber vollkommen anonym abgeben möchten.

Nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit, um Ihre Angaben nochmals sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre Meldung absenden.

Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, wird diese an unser "Whistleblowing-Board" weitergeleitet, das zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet ist. Das „Whistleblowing-Board“ setzt sich aus Mitarbeiter:innen der HR-Abteilung zusammen.

Sofern Sie in der Meldung Ihre Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen die Rückmeldung und Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist und in weiterer Folge bearbeitet wird.

Das "Whistleblowing-Board" bewertet alle eingehenden Meldungen, überprüft sie auf ihre Stichhaltigkeit, und wird bei Vorliegen eines begründeten Verdachts die weiteren erforderlichen Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts setzen. Jedenfalls werden Sie über die gesetzten Schritte und das Ergebnis der Bearbeitung informiert, sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben.

Das Leitprinzip unseres Meldesystems liegt im Schutz der Hinweisgeber:innen. Sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie Rückmeldungen auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen.

Sie erhalten innerhalb von drei Monaten ab Erstattung Ihrer Meldung eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen. Sollte eine Untersuchung längere Zeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie nach deren Abschluss bzw. Einstellung eine weitere Rückmeldung.

Falls Sie Ihre Identität nicht preisgeben möchten, aber dennoch Rückmeldungen wünschen, haben Sie die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben, die keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt.

Selbstverständlich besteht auch die Option, Meldungen anonym – ohne Angabe von Kontaktdaten –abzugeben. Bedenken Sie jedoch, dass es in solchen Fällen nicht möglich ist, Rückmeldungen an Sie zu übermitteln.

Schutz von Hinweisgeber:innen

Bei Erstattung einer Meldung über das Hinweisgeber:innen-Meldesystem entscheiden Sie selbst, ob Sie anonym bleiben möchten oder Ihre Identität offenlegen. Unabhängig davon wird allen Hinweisgeber:innen strenge Vertraulichkeit sowohl hinsichtlich ihrer Person als auch hinsichtlich des Inhalts der Meldung zugesichert. Der Inhalt der Meldung wird gegenüber allen Personen, die nicht an der Entgegennahme der Meldung, Durchführung der Untersuchung oder allenfalls Entscheidung über Folgemaßnahmen beteiligt sind, streng vertraulich behandelt.

Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers kann ausnahmsweise erforderlich werden, wenn die Angelegenheit zum Gegenstand eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens wird und die Beteiligten in einem solchen Verfahren vorgeladen werden müssen.

Commend International GmbH sichert allen gutgläubig handelnden Hinweisgeber:innen Schutz gegen Vergeltungsmaßnahmen und sonstige nachteilige Folgen zu. Alle Mitarbeiter:innen, die Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgeber:innen, ihren Angehörigen oder ihnen nahestehenden Personen verüben, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

Handeln im guten Glauben

Jede Person, die Rechtsverstöße meldet, muss in gutem Glauben handeln und hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass das gemeldete Verhalten einen Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien darstellt. Ein Missbrauch des Hinweisgeber:innen-Meldesystems, insbesondere durch Erstattung wissentlich falscher Meldungen, wird nicht geduldet und zieht disziplinarische Konsequenzen nach sich.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns, Commend International GmbH, wichtig. Daher behandeln wir Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In einer Meldung enthaltene personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung der Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden unverzüglich gelöscht.

Externe Meldestellen

Wir ermutigen Sie ausdrücklich, mögliche Rechtsverstöße intern über das Hinweisgeber:innen-Meldesystem zu melden, um dem Unternehmen eine zeitgerechte und effiziente Aufklärung und, soweit erforderlich, das Ergreifen von Korrektur- und Abhilfemaßnahmen zu ermöglichen.

Daneben besteht die Möglichkeit, Meldungen bei den folgenden externen Stellen zu erstatten:

  • Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung,
  • Abschlussprüferaufsichtsbehörde,
  • Bilanzbuchhaltungsbehörde,
  • Bundeswettbewerbsbehörde,
  • Finanzmarktaufsichtsbehörde,
  • Geldwäschemeldestelle,
  • Notariatskammern,
  • Rechtsanwaltskammern,
  • Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Fragen

Bei Fragen zum Hinweisgeber:innen-Meldesystem steht Ihnen das „Whistleblowing-Board“ vertrauensvoll zur Verfügung:

Sonja Dank
HR
Tel. +43-662 85 62 25
E-mail: s.dank@commend.com